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AGBs

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

Sie besitzen einen Onlineshop oder vertreiben offline ein Produkt?

Sie brauchen besondere Produktfotos, durch die Sie sich von der Konkurrenz abheben und potentielle Kunden ansprechen?

Sie wollen herausragende Qualität zu einem vernünftigen Preis, evtl. auch bei größeren Produktmengen?

Mit imagenium produktfotografie haben Sie sich genau richtig entschieden. Wir sind auf Produktfotografie spezialisiert und danken Ihnen für Ihr Vertrauen.

Zum Zweck eines bestmöglichen Ablaufs mit uns abzuschließender Geschäfte sollen nachstehend einige allgemeine Geschäftsbedingungen benannt sein, welche mit unserer Beauftragung regelmäßig Bestandteil des Vertrages werden. Bedingungen des Bestellers müssen wir im Übrigen widersprechen, soweit sie mit nachstehenden Bedingungen nicht vereinbar sind. Bestehen Fragen zu unseren Geschäftsbedingungen oder aber möchten Sie als wiederkehrender Kunde gern eine abweichende Bedingung aushandeln so nehmen Sie mit uns Kontakt auf.


 

Imagenium fotografie

J. Carlos B. Calvo

Straßmannstr. 38

10249 Berlin

Tel. +49 [0]30 54594425

info [at] imagenium.de

 

I. Leistungsgegenstand

 

1. Wir fertigen Lichtbilder und Lichtbildwerke – kurz Fotos - nach von Ihnen gesonderten Vorgaben und nach von Ihnen zu bestimmenden Zweck. Dabei bieten wir grundlegend drei Optionen an.

 

a. Option „Basis Web“

Beschaffenheit des zu fotografierenden Produkts: sehr einfache, selbsterklärende Waren (Bspw. Gebrauchsartikel des täglichen Bedarfs, einfache Werkzeuge, Schreibwaren etc.) in einer Produktgröße von bis zu 9 cm

Nicht vorgesehen ist dieser Tarif für Produkte mit spiegelnden oder transparenten Oberflächen oder für Produkte mit flexiblen Verpackungsmaterialien, wie Plastikfolien o.ä., bzw. mit weichen, formbaren Oberflächen wie etwa Textilien oder Lederwaren.

Nicht vorgesehen ist dieser Tarif im Übrigen bei Einzelproduktionen oder Produktionen in nur geringer Vielzahl. Imagenium bietet die Option erst ab einer Mindestbestellung von 10 zu fotografierenden Produkten an.

Das Produkt wird mit Standard-Perspektive und -Beleuchtung fotografiert, auf weißem Hintergrund und die Aufnahme in Full HD Auflösung im jpg-Format geliefert.

Wir schulden eine Produktansicht. Sofern weitere Ansichten gewünscht werden, beispielsweise das Produkt von mehreren verschiedenen Seiten fotografiert werden soll, ist dies gegen Aufpreis gesondert in Auftrag zu geben.

 

b. Option „Premium Web“

Beschaffenheit des zu fotografierenden Produkts:

Waren, die sich durch besondere Materialien (edle Textur, spiegelnde Oberflächen etc.), ein spezielles Design, Farben und mehr auszeichnen; in einer Produktgröße von bis zu 70 cm

Imagenium wählt eine individuell auf das Produkt abgestimmte Perspektive und Beleuchtung, um Besonderheiten des Materials und des Designs sichtbar zu machen. Alle Produktfotos werden auf weißem Hintergrund, freigestellt und in Full HD Auflösung im jpg-Format für das Web geliefert. Auch Schatten, Spiegeleffekte u.a. sind gegen einen geringen Aufpreis möglich.

Wir schulden eine Produktansicht. Sofern weitere Ansichten gewünscht werden, beispielsweise das Produkt von mehreren verschiedenen Seiten fotografiert werden soll, ist dies gegen Aufpreis gesondert in Auftrag zu geben.

 

c. Option „Premium Pro“

Beschaffenheit des zu fotografierenden Produkts: analog der Option „Premium“

Die Produktaufnahme wird genau nach den Vorstellungen des Kunden erstellt, in einer explizit gewünschten Perspektive und Beleuchtung. Eine äußerst sorgfältige Bildbearbeitung garantiert, dass das Produkt selbst im Großformat und im Printbereich in höchster Qualität und Detailtreue präsentierbar ist. Alle Fotos werden vor weißem Hintergrund, auf Wunsch und ohne Aufpreis mit Schatten oder Spiegelung erstellt, freigestellt und in hoher Full HD Auflösung als jpg- und tif-Dateien in jeder gewünschten Bildgröße geliefert.

Wir schulden eine Produktansicht. Sofern weitere Ansichten gewünscht werden, beispielsweise das Produkt von mehreren verschiedenen Seiten fotografiert werden soll, ist dies gegen Aufpreis gesondert in Auftrag zu geben.

2. Wichtig ist, dass Sie uns Ihre besonderen Wünsche, aber auch Ihre besonderen Kenntnisse um das Produkt vorab mitteilen. Dies ist entscheidend, um Ihnen beste Ergebnisse zu liefern. Es erleichtert uns zudem bereits in der Beratung und im Kostenvoranschlag, Ihren Bedürfnissen so nah wie möglich zu sein und die Vergütung so transparent wie möglich zu machen.

Unsere Arbeit hängt weitgehend von den Materialien, der Oberflächenbeschaffenheit der Produkte ab. Liegt ein besonderes Design vor, sind die Oberflächen besonders edel (Leder, Holz), reflektierend, glänzend, (Metalle, Spiegelflächen), transparent (Glas, Plastik) oder aus speziellen Stoffen (bei Kleidung), so ist Ihre Erwartung an uns entsprechend hoch, genau diese Besonderheiten des Produkts abzubilden. Wir sollen nicht lediglich ein beliebiges gutes Foto abliefern. Vielmehr sollen wir mitdenken, worauf das Augenmerk Ihrer Kunden gerichtet werden soll, wo der besondere Charakter, wo die Stärken und Schwächen des Produkts und seiner Erscheinung liegen, Farben hervorgehoben werden, Schatten platziert und Spiegeleffekte umgangen oder optisch ansprechend eingesetzt werden sollen.

3. Imagenium schuldet allein objektiv mangelfreie Fotos. Was mangelfrei ist ergibt sich aus dem Vertrag, dem Gesetz und nicht zuletzt der notwendigen Freiheit künstlerischer Umsetzung des Auftrags. Subjektive Vorstellungen, die sich insbesondere erst nach Vertragsschluss einstellen, lassen sich insoweit nur berücksichtigen, als dass die Fotoarbeiten noch nicht abgeschlossen sind. Nach Abschluss der Arbeiten ist deshalb mit Ausnahme regulärer Bearbeitung der Fotos und gegebenenfalls Nachbesserung im Rahmen gesetzlicher Gewährleistung, keine Korrekturschleife wegen subjektiv abweichender oder aber neu gebildeter Vorstellungen vorgesehen. Sollten – ohne, dass es Imagenium zu vertreten hat – aufgrund missverständlicher Beauftragung oder aber zu späterem Zeitpunkt geänderter Vorstellungen des Kunden erneut Fotoaufnahmen notwendig werden, wird Imagenium diese als neuen Auftrag bearbeiten. Dieser neue Auftrag wird gesondert abgerechnet.

 

II. Nutzungs-und Verwertungsrechte

 

1. Rechte an den Fotos, werden jeweils ausschließlich dem jeweiligen Zweck der Beauftragung und allein dem Auftrag gebenden Kunden übertragen. Soweit nicht anders vereinbart, ist die Übertragung räumlich und zeitlich unbeschränkt. Weitergehende Nutzungs- und Verwertungsrechte bleiben vorbehalten. Einer Übertragung an Dritte wird ausdrücklich widersprochen. Dies gilt insbesondere in solchen Fällen, in welchen der Kunde die Produktaufnahmen für angeschlossene Betriebe, bspw. in einem Franchisemodell verwenden will und solchen Fällen, in welchen der Kunde die Produkte (auch) über andere Händler verkauft. Dies gilt ferner dann, wenn der Kunde die Produktaufnahmen derart online, wie offline einsetzt, dass sich ein Dritter diese inhaltlich zu Eigen macht.

 

2. Dem Kunden steht ein Recht auf eigenhändige Bearbeitung der Produktaufnahmen nicht zu.

 

3. Im Fall zulässiger Vervielfältigung und Verwertung sind sämtlichen Werken die Urheberrechtskennung hinzuzufügen.

4. Das Nutzungsrecht für die an den Kunden gelieferten Produktaufnahmen bleibt bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Kunden bestehenden Zahlungsansprüche bei Imagenium.

5. Imagenium bleibt berechtigt die Produktaufnahmen auf eigenen Bildträgern der Öffentlichkeitsarbeit, online wie offline zu verwerten. Dem kann der Kunde bei einem berechtigten Interesse (bspw. Markteinführung, Verhinderung der Offenbarung nach Geschmacksmusterrecht) widersprechen.

6. Im Einzelfall kann abweichend von diesen Allgemeinen Bedingungen eine andere Vereinbarung getroffen werden. Soweit dem Kunden bekannt wird, dass die Produktaufnahmen für weitere Verwertungshandlungen interessant werden, er gegebenenfalls von Dritten um Lizensierung gebeten wird, wendet er sich an Imagenium, um eine Ausweitung der Lizenz und eine geeignete Folgevergütung zu vereinbaren.

 

III. Lieferzeit

 

1. Imagenium bemüht sich um eine zeitnahe Realisierung der Aufträge. Insoweit vereinbart Imagenium mit dem Kunden einen Termin binnen 14 Tage nach Eingang der Produkte im Studio imagenium fotografie, J. Carlos B. Calvo, Wolfener Straße 32-34, 12681 Berlin. Von Imagenium aufgenommene Fotos werden in der geschuldeten Anzahl und den vereinbarten Formaten binnen dieser Frist gefertigt und nachbearbeitet. Sie werden auf einem Server dem Kunden zur Ansicht und nach Endfertigung zur Verfügung gestellt. Dem Kunden werden individuelle Zugangsdaten per Mail mitgeteilt.

2. Im Fall von Beanstandungen ist eine Nachlieferungszeit von einer Woche vereinbart.

 

IV. Vergütung

 

1. Imagenium erhebt in der Regel eine mit der zu I.1. gewählten Option verbundene pauschale Vergütung. Diese beinhaltet die der Option immanente Leistung nebst der Rechteeinräumung und inklusive des gesamten Materialaufwands. Dabei kommt Ihrer Auswahl einer Option zu I.1. und damit verbundener Bepreisung bzw. einem von uns gefertigten Kostenvoranschlag zunächst nur ein Empfehlungscharakter zugute (Beachten Sie im Übrigen Mitwirkungs- und informationspflichten des Kunden VI und Rücktritt VII).

2. Die Vergütung ist nach erbrachter Lieferung zur Zahlung fällig. Bei größeren Beauftragungen kann eine Vorschusszahlung vereinbart werden.

3. Imagenium ist zur Ausübung des Zurückbehaltungsrechts berechtigt, wenn Kunden mit Ihrer Pflicht zur Leistung eines gegebenenfalls vereinbarten Vorschusses oder aber einer Abschlagszahlung in Verzug geraten.

4. Im Fall des Verzugs ist Imagenium berechtigt EUR 5 pro Mahnung und Zinsen in Höhe von 8% Punkten oberhalb des Basiszinssatzes der Bundesbank zu erheben.

5. Werden Add on Leistungen vereinbart oder aber ergeben sich diese nach Vertragsschluss aus den Besonderheiten des Einzelfalles, so berechnen wir diese Leistungen gesondert. Add on Leistungen sind beispielsweise und nicht abschließend bezeichnet:

- der Personalmehrbedarf bei infolge schwerer Lasten durch den Transportdienstleister nicht übernommene Anlieferung im Studio

- der Personalmehrbedarf bei Zusammenbau von Produkten, bestehend aus einzelnen Elementen

- der Personalmehrbedarf bei Abbau und Verbringung zur Post.

Personalmehrbedarfe für zuvor benannte Hilfstätigkeiten werden mit EUR 20/h, EUR 11/ ½ Stunde in Rechnung gestellt. Add On Leistungen der Produktfotografie werden über den Wechsel zur höherwertigeren Option nach I.1. gelöst.

Wird auf Wunsch des Kunden eine Fertigung von Aufnahmen außer Haus und an anderem Ort notwendig, so werden Transferzeiten/ Abwesenheitszeiten unserer Fotographen mit EUR 120/h in Rechnung gestellt.

 

V. Leistungserbringung

 

Imagenium erbringt die geschuldeten Leistungen in aller Regel selbst. Gegebenenfalls dennoch Unterbeauftragungen notwendig werden (bspw. bei besonderen Mengen) oder wegen Eigenschaften der Produkte bzw. spezieller Kundenwünsche auch Außenaufnahmen notwendig werden, verpflichtet sich Imagenium zur gewissenhaften Auswahl von Subunternehmern und zur Aufsicht über Erfüllungsgehilfen. Entsprechend vereinbarte und Imagenium treffende Pflichten werden hierdurch nicht berührt.

 

VI. Zusammenarbeit; Mitwirkung und Information; Rücksendung der Produkte

 

Eine gute Zusammenarbeit ist uns wichtig. Dazu ist es nötig, Imagenium bestmöglich über Besonderheiten des zu fotografierenden Produkts zu informieren.

1. Als Kunde sind Sie gebeten Ihre Option zu I.1. Ihren Bedürfnissen realiter zu wählen. Die angebotenen Optionen grenzen sich deutlich voneinander ab. Dies betrifft neben dem Leistungsumfang auch die kundenseitig später wahrnehmbaren Nutzungsrechte.

2. Produkte, gleich ob persönlich übergeben oder per Transportunternehmen geliefert, müssen frei von Beschädigung sein. Die Oberflächen dürfen keine schadhaften Stellen aufweisen, keine Knicke im Stoff, keine Kratzer auf dem Holz, dem Leder, dem Hartplastik haben. Der Kunde hat seine Produkte vor Übergabe oder Lieferung genauestens auf Nichtvorhandensein solcherlei Mängel zu prüfen.

3. Für den Fall der Übersendung von in Einzelteilen gelieferten Produkten, hat der Kunde die Anweisungen für einen Aufbau und einen Abbau beizufügen. Im Übrigen wird auf mögliche Add On Kosten hingewiesen.

4. In jedem Fall der Übersendung von Produkten hat der Kunde den Sendungen einen Retourenbeleg beizufügen, mittels dessen eine für Imagenium Produktfotografie kostenfreie Rücksendung gewährleistet wird. Im Einzelfall und auf Wunsch des Kunden übernimmt Imagenium auch ohne Retourenbeleg die Rücksendung und stellt Kosten hierfür in Rechnung.

5. Imagenium unterhält keine Lagerflächen für nicht zurückgenommene Produkte. Soweit die Rücksendung scheitert oder aber eine Abholung ausbleibt, ist Imagenium nach erfolgloser Mahnung berechtigt die Produkte zu entsorgen. Sollten hierbei Kosten entstehen, werden diese dem Kunden in Rechnung gestellt.

6. Es können gegebenenfalls weitere Kosten der Rücksendung für notwendig werdende Neuverpackungen entstehen. Sie werden dem Kunden ebenso in Rechnung gestellt.

7. Für den Fall, dass Fotos nicht im Studio von Imagenium Produktfotografie gefertigt werden sollen, beispielsweise, weil die Übersendung mit einem Transportunternehmen untauglich ist, ist die Stellung eines bevollmächtigten Vertreters des Kunden verpflichtend. Dieser Vertreter muss am Ort der zu fertigenden Fotos eine entsprechende Führungsgewalt und Verantwortung wahrnehmen können. Er muss berechtigt sein über Sachen zu verfügen und Anweisungen an solche Personen zu geben, die im Rahmen arbeitsvertraglicher Pflichten Umgang mit den zu Fotoaufnahmen ausgewählten Produkten haben. Er muss die Befugnis haben – gleich aus welchem Grund – Fotoarbeiten zu unterbrechen und gegebenenfalls zu verschieben oder aber im Zweifel unter Hinweis auf die Kostenlast auf solche auch ganz zu verzichten. Er muss ferner berechtigt sein uns die gefertigten Fotoaufnahmen abzunehmen.

 

VII. Rücktritt vom Vertrag und Gewährleistung; Haftung

 

1. Sollte Imagenium nach Übersendung und Erhalt von Produkten feststellen, dass sich eine Produktfotografie wider Erwarten nicht- oder aber nicht in gewählter Option- oder aber nicht am Ort realisieren lässt, wird dies dem Kunden umgehend mitgeteilt. Sofern eine Regulierung innerhalb der Optionen tauglich erscheint, wird diese angeboten und gegebenenfalls als neuer Vertragsgegenstand nachverhandelt. Sofern eine solche Nachverhandlung scheitert, sind beide Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

2. Gegebenenfalls durch nicht sachgerechte Angaben des Kunden verursachte Kosten – insbesondere solche aus Add On Leistungen – sind auch im Fall eines Rücktritts zu ersetzen.

3. Im Fall der vertragsgemäßen Fertigung von Fotos werden diese nach Fertigung und Nachbearbeitung auf einen Server hochgeladen. Soweit der Kunde unbeachtet des Vorliegens eines Mangels Nachbesserung fordert, wird diese binnen einer weiteren Woche erbracht. Eine Nachbesserung unter Erbringung völlig neuer Aufnahmen ist jedoch ausgeschlossen.

4. Eine angemessene Reduzierung der Vergütung ist nur im Fall eines objektiven Mangels und erfolgloser Nachbesserung möglich. Ein objektiver Mangel liegt dann vor, wenn die vertraglich zugesicherte Soll-Beschaffenheit der Fotos von der Ist-Beschaffenheit nicht lediglich unerheblich abweicht.

5. Es liegt im Ermessen von Imagenium im Einzelfall Nachbesserungen außerhalb des zugesicherten Rahmens von Bearbeitungen vorzunehmen. Eine Pflicht besteht nicht.

6. Imagenium übernimmt für die seitens des Kunden und bei Druckereien gefertigten Fotos keine Gewähr für Abweichungen von Farbe, Format und Auflösung, sofern diese Abweichungen nicht nachweisbar und ausschließlich Folge der der Arbeit von Imagenium sind. Imagenium übersendet dem Kunden fertige und geprüfte Druckdateien, nimmt jedoch eine erneute Endkontrolle vor Beauftragung einer Druckerei nicht vor.

7. Imagenium haftet aus eigenem Verschulden, wenn Produkte, die zum Zweck von Produktfotografien in Arbeit gegeben wurden, durch grob fahrlässiges oder gar vorsätzliches Tun oder Unterlassen beschädigt werden. Kunden sind aufgefordert über Gefahren bei Versand, Öffnung von Paketen, Aufbau von Produkten, gegebenenfalls über besondere Eigenschaften zu informieren. Sie tragen ein Mitverschulden, sollte es aufgrund nicht ordnungsgemäßer Information zu Beschädigungen kommen.

 

VIII. Datenschutz, Verschwiegenheit und Referenz

 

1. Imagenium verpflichtet sich zum Schutz der personenbezogenen Daten des Kunden in der durch das BDSG vorgeschriebenen Form. Kunden können jederzeit den Umfang der von Ihnen gespeicherten Daten einsehen, indem sie Imagenium um Auskunft bitten. Sie können insoweit auch deren Löschung begehren, soweit die Daten nicht zwingend zum Nachweis der Geschäftsvorfälle von Imagenium und gegenüber der zu Auskünften berechtigten Behörden gespeichert werden. Imagenium wird Dritten gegenüber Datensicherheit wahren und Auftragsdatenverarbeitungsverträge schließen.

2. Imagenium ist berechtigt, nicht aber verpflichtet, fertige Aufnahmen für eine Laufzeit von bis zu 10 Jahren auf einem Server zu speichern.

3. Beide Vertragsparteien verpflichten sich einander zu Stillschweigen betreffend solcher über den Vertragspartner in Kenntnis gebrachter Betriebsgeheimnisse. Gleiches gilt betreffend der zwischen den Parteien vereinbarten weitergehenden Bedingungen des jeweiligen Einzelvertrages.

4. Von der Verschwiegenheit nicht erfasst ist die Möglichkeit der Nennung des Kunden als Referenz von Imagenium Produktfotografie. Zu diesem Zweck dürfen auch die gefertigten und übergebenen Produktfotos online und offline Verwendung finden. Der Kunde ist jederzeit berechtigt dem mit Wirkung für die Zukunft zu widersprechen.

 

IX. Haftung

 

Kunden haften uns für ihre eigens bereitgestellten Inhalte, insbesondere aber für die Zulässigkeit von Produktaufnahmen gegenüber Marken- und Geschmacksmuster-, Eigentums- und Persönlichkeits- sowie aller übrigen Schutzrechte Dritter. Im Fall der Inanspruchnahme von Imagenium Produktfotografie durch mutmaßliche Rechteinhaber erklärt sich der Kunde zur Übernahme sämtlicher damit verbundener Kosten und Schadenspositionen. Imagenium Produktfotografie ist berechtigt und verpflichtet im Fall derlei Inanspruchnahme alles zu tun, was den Schaden mindert, sowie alles zu unterlassen, was den Schaden vergrößert.

 

X. Schlussbestimmungen

 

1. Sämtliche vertragliche Regelungen bedürfen der Schriftform. Gleiches gilt für spätere Änderungen. Die Schriftform wird durch elektronische Form gewahrt.

2. Im Fall der Rechtswidrigkeit oder Nichtigkeit einer Regelung oder mehrerer Regelungen vorstehender Allgemeiner Geschäftsbedingungen, bleiben die Übrigen erhalten bzw. sind in Sinn und Zweck geltungserhaltend und unter Berücksichtigung des BGB auszulegen.


 

Berlin, 01.01.2020

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